Was tun bei Falschparkern auf dem Privatparkplatz?

    Jemand parkt unerlaubt auf Ihrem Stellplatz? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und welche Möglichkeiten es gibt – von Abschleppen bis zur digitalen Meldung mit PARKcontrol24.

    Ihre Rechte als Parkplatzbesitzer

    Privatparkplatz = Privatgrund = Hausrecht. Als Besitzer oder Mieter eines privaten Stellplatzes haben Sie das Recht, unberechtigtes Parken zu unterbinden.

    Wichtig: Das Ordnungsamt ist für private Parkplätze nicht zuständig.

    Falschparker auf Privatgrund sind kein Fall für Polizei oder Ordnungsamt. Sie müssen Ihr Recht selbst durchsetzen.

    Rechtsgrundlage: § 858 BGB (Besitzschutz) und § 1004 BGB (Unterlassung). Danach können Sie die Beseitigung der Störung verlangen und Schadensersatz geltend machen.

    Welche Möglichkeiten haben Sie?

    1. Abschleppen lassen

    • Möglich, aber teuer: Kosten liegen bei 150–300 EUR
    • Müssen zunächst von Ihnen vorgestreckt werden
    • Rückforderung beim Halter ist oft mühsam und langwierig

    2. Vertragsstrafe über Beschilderung

    • Rechtlich bestätigt durch den BGH (Az. XII ZR 277/12)
    • Wer trotz klarer Beschilderung unberechtigt parkt, stimmt der Vertragsstrafe zu
    • Voraussetzung: Schilder müssen gut sichtbar und eindeutig sein
    • Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein

    3. Digitale Lösung: Falschparker per App melden

    • Die schnellste und einfachste Option
    • Mit der PARKcontrol24 App melden Sie Falschparker in 30 Sekunden
    • PARKcontrol24 übernimmt alles: Halterermittlung, Forderungsdurchsetzung
    • Kostenlos, anonym und rechtssicher
    • Bis zu 50 EUR Entschädigung pro Fall
    • 70–80 % Durchsetzungsquote

    4. Professionelle Parkraumbewirtschaftung

    • Für Gewerbeflächen und größere Parkplätze
    • Kamerabasierte Kennzeichenerfassung, automatische Durchsetzung
    • Komplett kostenfrei für den Eigentümer
    • Über 600 Standorte vertrauen PARKcontrol24

    So funktioniert die Falschparker-Meldung mit PARKcontrol24

    1

    Kostenlos registrieren

    Konto in der PARKcontrol24 App oder auf der Website erstellen. Keine versteckten Kosten.

    2

    Parkplatz anlegen

    Stellplatz mit Adresse hinterlegen. Mit Standortfreigabe besonders einfach.

    3

    Falschparker melden

    Fahrzeug mit sichtbarem Kennzeichen fotografieren. 3 Klicks – fertig. PARKmatic: Bis zu 100 Falschparker in einem Vorgang.

    Ergebnis

    • PARKcontrol24 übernimmt Halterermittlung über KBA und Durchsetzung
    • Bis zu 50 EUR Entschädigung pro Fall
    • Wöchentliche Auszahlung
    • Bonus: Nach 3 erfolgreichen Meldungen kostenloses PARKcontrol24 Schild

    Aktuelle Urteile und Rechtsgrundlagen

    BGH Az. XII ZR 277/12

    Vertragsstrafe bei Falschparkern auf Privatgrund ist zulässig

    § 858 BGB

    Besitzschutzrecht des Parkplatzinhabers

    § 1004 BGB

    Unterlassungsanspruch gegen den Störer

    § 25a StVG

    Kostentragungspflicht des Halters

    § 39 StVG

    Rechtsgrundlage für Halterabfrage beim KBA

    AG Ansbach, 06.07.2022

    Bestätigung der Vertragsstrafenregelung

    AG Koblenz, 08.07.2022

    Bestätigung der Vertragsstrafenregelung

    LG Arnsberg, 3 S 110/18

    Bestätigung der Vertragsstrafenregelung

    Häufige Fragen

    Ja, als Besitzer haben Sie grundsätzlich das Recht dazu. Allerdings tragen Sie die Kosten zunächst selbst (ca. 150–300 EUR) und müssen diese vom Fahrzeughalter zurückfordern. Eine einfachere und risikofreie Alternative ist die Meldung über PARKcontrol24.
    Ja, wenn der Parkplatz klar beschildert ist. Der BGH hat dies in mehreren Urteilen bestätigt (Az. XII ZR 277/12). Durch das Abstellen des Fahrzeugs trotz Beschilderung kommt ein Vertrag zustande.
    Fotos vom Fahrzeug mit lesbarem Kennzeichen und vom Parkplatz mit sichtbarer Beschilderung. Die PARKcontrol24 App führt Sie durch den Prozess und stellt sicher, dass alle nötigen Nachweise erfasst werden.
    Über eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemäß § 39 StVG. PARKcontrol24 übernimmt diesen Schritt vollständig.
    An Mieter, Pächter und Besitzer von privaten Parkplätzen. Der Service ist NICHT für Meldungen im öffentlichen Raum vorgesehen.
    PARKnow: Einzelne Falschparker online oder per App melden. PARKmatic: KI-basiert mehrere Falschparker in einem Vorgang melden (bis zu 100 in 5 Min). PARKsmart: Professionelle kamerabasierte Parkraumüberwachung für größere Flächen.