Jemand parkt unerlaubt auf Ihrem Stellplatz? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und welche Möglichkeiten es gibt – von Abschleppen bis zur digitalen Meldung mit PARKcontrol24.
Privatparkplatz = Privatgrund = Hausrecht. Als Besitzer oder Mieter eines privaten Stellplatzes haben Sie das Recht, unberechtigtes Parken zu unterbinden.
Wichtig: Das Ordnungsamt ist für private Parkplätze nicht zuständig.
Falschparker auf Privatgrund sind kein Fall für Polizei oder Ordnungsamt. Sie müssen Ihr Recht selbst durchsetzen.
Rechtsgrundlage: § 858 BGB (Besitzschutz) und § 1004 BGB (Unterlassung). Danach können Sie die Beseitigung der Störung verlangen und Schadensersatz geltend machen.
Konto in der PARKcontrol24 App oder auf der Website erstellen. Keine versteckten Kosten.
Stellplatz mit Adresse hinterlegen. Mit Standortfreigabe besonders einfach.
Fahrzeug mit sichtbarem Kennzeichen fotografieren. 3 Klicks – fertig. PARKmatic: Bis zu 100 Falschparker in einem Vorgang.
BGH Az. XII ZR 277/12
Vertragsstrafe bei Falschparkern auf Privatgrund ist zulässig
§ 858 BGB
Besitzschutzrecht des Parkplatzinhabers
§ 1004 BGB
Unterlassungsanspruch gegen den Störer
§ 25a StVG
Kostentragungspflicht des Halters
§ 39 StVG
Rechtsgrundlage für Halterabfrage beim KBA
AG Ansbach, 06.07.2022
Bestätigung der Vertragsstrafenregelung
AG Koblenz, 08.07.2022
Bestätigung der Vertragsstrafenregelung
LG Arnsberg, 3 S 110/18
Bestätigung der Vertragsstrafenregelung