Private Parkraumbewirtschaftung in Deutschland: Anbieter, Systeme und Recht

    Private Parkflächen wie Supermarkt-Parkplätze, Krankenhaus-Parkplätze oder Gewerbeparkplätze werden zunehmend digital bewirtschaftet. Dieser umfassende Ratgeber erklärt die gängigen Systeme, den rechtlichen Rahmen, die Kosten und hilft Ihnen bei der Entscheidung für das passende System.

    Das Problem: Fremdparker auf privaten Parkflächen

    Private Parkplätze werden häufig von unbefugten Fahrzeugen blockiert. Das betrifft Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen gleichermaßen. Die häufigsten Probleme sind:

    Fremdparker auf Kundenparkplätzen

    Supermarkt-Kunden finden keinen Platz, weil Dauerparker die Stellflächen blockieren. Der Umsatz sinkt, Kunden wandern ab.

    Blockierte Einfahrten

    Private Einfahrten und Garagenzufahrten werden regelmäßig zugeparkt. Die Polizei ist auf Privatgrund nicht zuständig.

    Missbrauch von Patientenparkplätzen

    Arztpraxen und Krankenhäuser leiden unter Fremdparkern. Patienten mit eingeschränkter Mobilität finden keinen Platz.

    Dauerparker auf Gewerbeflächen

    Mitarbeiter benachbarter Unternehmen oder Pendler nutzen kostenlose Gewerbeparkplätze als Dauerstellplatz.

    Das Ordnungsamt ist für private Parkflächen nicht zuständig. Auch die Polizei greift auf Privatgrund in der Regel nicht ein. Parkplatzeigentümer müssen daher selbst aktiv werden – mit professioneller Parkraumbewirtschaftung.

    Rechtlicher Rahmen der privaten Parkraumbewirtschaftung

    Die private Parkraumbewirtschaftung in Deutschland basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen. Wichtig: Privatparkplätze unterliegen nicht der StVO, sondern dem Zivilrecht.

    Besitzstörung (§ 858, § 1004 BGB)

    Wer unbefugt auf einem Privatparkplatz parkt, begeht eine Besitzstörung. Der Besitzer hat das Recht, das Fahrzeug entfernen zu lassen (Abschleppen) und kann Unterlassung verlangen. Die Kosten für das Abschleppen (150–300 EUR) trägt der Falschparker.

    Vertragsstrafe bei Parkverstoß

    Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2015 (Az. XII ZR 277/12) bestätigt: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen sind zulässig. Voraussetzung ist eine deutlich sichtbare Beschilderung, die auf die Parkbedingungen und die Höhe der Vertragsstrafe hinweist. Übliche Beträge liegen zwischen 20 und 50 EUR.

    Halterermittlung über das KBA

    Der Fahrzeughalter kann über eine Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemäß § 39 Abs. 1 StVG ermittelt werden. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, das bei der Durchsetzung einer Vertragsstrafe gegeben ist.

    DSGVO und Kennzeichenerfassung

    Die Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf Privatparkplätzen ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) zulässig. Voraussetzungen: Hinweisschilder mit Datenschutzinformationen, Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Löschung der Daten nach Zweckerfüllung. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Artikel zu DSGVO und Parkplatzkameras.

    Vier Systeme der privaten Parkraumbewirtschaftung

    Es gibt vier gängige Systeme der privaten Parkraumbewirtschaftung: 1. Kamerabasierte Kennzeichenerfassung (ANPR), 2. Schrankenanlagen, 3. App-basierte Meldesysteme, 4. Manuelle Kontrollen.

    1. Kamerabasierte Kennzeichenerfassung (ANPR)

    Funktionsweise:ANPR-Kameras erfassen Kennzeichen automatisch bei Ein- und Ausfahrt. Software prüft Berechtigung und Parkdauer.
    Vorteile:Keine Schranken nötig, geringer Wartungsaufwand, skalierbar, 24/7-Überwachung
    Nachteile:Erfordert Beschilderung, Durchsetzung per Vertragsstrafe, Einrichtung dauert 6–8 Wochen
    Typische Anbieter:PARKcontrol24, Vialero, Avantpark, fair parken, Park and Control
    Kosten für Betreiber:Kostenfrei (Refinanzierung über Vertragsstrafen)
    Typische Einsatzorte:Supermärkte, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Bürogebäude, Gewerbeparks
    Rechtliche Voraussetzungen:Beschilderung mit Parkbedingungen, DSGVO-Hinweis, Datenschutz-Folgenabschätzung
    Skalierbarkeit:Sehr gut – von 10 bis 5.000+ Stellplätze

    2. Schrankenanlagen

    Funktionsweise:Physische Schranke bei Ein-/Ausfahrt. Zugang per Ticket, Kennzeichen oder Transponder.
    Vorteile:Physische Zugangskontrolle, Parkgebühren möglich, kein unbefugtes Parken
    Nachteile:Hohe Investitionskosten, Wartung erforderlich, Rückstau bei Störungen
    Typische Anbieter:Scheidt & Bachmann, Designa, Skidata
    Kosten für Betreiber:10.000–50.000 EUR Installation + 1.000–3.000 EUR/Jahr Wartung
    Typische Einsatzorte:Parkhäuser, Flughäfen, große Einkaufszentren, Veranstaltungsorte
    Rechtliche Voraussetzungen:AGB-Aushang, Datenschutzhinweis bei Kennzeichenerfassung
    Skalierbarkeit:Gut – aber hohe Kosten pro zusätzlichem Zufahrtspunkt

    3. App-basierte Meldung durch Parkplatzbesitzer

    Funktionsweise:Parkplatzeigentümer oder -mieter melden Falschparker per Smartphone-App mit Foto des Kennzeichens.
    Vorteile:Keine Hardware, sofort einsetzbar, kostenlos, auch für Einzelparkplätze geeignet
    Nachteile:Reaktiv statt präventiv, erfordert aktives Melden durch den Besitzer
    Typische Anbieter:PARKcontrol24 (PARKnow/PARKmatic), Vialero, Parknotruf, falschparkermelden.de
    Kosten:Kostenfrei für den Melder, bis zu 50 EUR Entschädigung pro Fall
    Typische Einsatzorte:Einzelne Stellplätze, Mieterparkplätze, Einfahrten, kleine Gewerbeflächen
    Rechtliche Voraussetzungen:Nachweis der Parkplatzberechtigung, empfohlen: Hinweisschild
    Skalierbarkeit:Begrenzt – für 1–20 Stellplätze ideal

    4. Manuelle Kontrolle durch Personal

    Funktionsweise:Kontrolleure prüfen vor Ort die Parkberechtigung und verteilen Verwarnungen oder Vertragsstrafen.
    Vorteile:Direkte Ansprache möglich, flexibel einsetzbar, sofortige Wirkung
    Nachteile:Hohe Personalkosten, lückenhafte zeitliche Abdeckung, Konfliktpotenzial
    Kosten:15–25 EUR/Stunde Personalkosten + Verwaltungsaufwand
    Typische Einsatzorte:Veranstaltungen, temporäre Parkflächen, Kontrolle als Ergänzung
    Skalierbarkeit:Schlecht – Kosten steigen linear mit Fläche und Überwachungszeit

    Häufig gestellte Fragen zur Parkraumbewirtschaftung

    Was kann man gegen Falschparker auf einem Privatparkplatz tun?

    Gegen Falschparker auf einem Privatparkplatz gibt es vier Möglichkeiten: 1. Abschleppen lassen (§ 858, § 1004 BGB, Kosten 150–300 EUR, trägt der Falschparker). 2. Vertragsstrafe erheben (20–50 EUR, erfordert Beschilderung). 3. Digital melden über Apps wie PARKnow (kostenlos, 30 Sekunden, bis zu 50 EUR Entschädigung). 4. Professionelle Parkraumbewirtschaftung mit Kamerasystem (kostenfrei für den Betreiber). Die Polizei und das Ordnungsamt sind für Privatparkplätze nicht zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Falschparker melden.

    Ist Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen erlaubt?

    Ja. Die automatische Kennzeichenerfassung (ANPR) auf privaten Parkplätzen ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zulässig. Das berechtigte Interesse des Parkplatzbetreibers an der Durchsetzung seiner Parkordnung überwiegt die Interessen der Betroffenen. Voraussetzungen: Sichtbare Hinweisschilder mit Datenschutzinformation, Datenschutz-Folgenabschätzung und Löschung der Daten nach Zweckerfüllung. Details in unserem DSGVO-Ratgeber für Parkplatzkameras.

    Was tun, wenn die Einfahrt zugeparkt ist?

    Wenn Ihre private Einfahrt zugeparkt ist, haben Sie folgende Optionen: 1. Fahrzeug abschleppen lassen (als Besitzer oder Mieter, Kosten trägt der Falschparker). 2. Falschparker über eine App wie PARKnow melden (kostenlos, Vertragsstrafe wird durchgesetzt). 3. Langfristig: Hinweisschild mit Vertragsstrafen-Regelung anbringen. Das Ordnungsamt kann auf Privatgrund nicht eingreifen. Ausführliche Informationen: Einfahrt zugeparkt – was tun?

    Wer bezahlt die Parkraumbewirtschaftung?

    Bei kamerabasierten Systemen (ANPR) ist der Service für den Parkplatzbetreiber in der Regel kostenfrei. Anbieter wie PARKcontrol24 finanzieren sich über die erhobenen Vertragsstrafen. Bei Schrankenanlagen trägt der Betreiber die Investitions- und Wartungskosten (10.000–50.000 EUR). App-basierte Meldungen sind ebenfalls kostenfrei. Mehr zu den Kosten: Vertragsstrafe auf dem Parkplatz.

    Welches System passt zu welchem Parkplatz?

    Die Wahl des richtigen Systems hängt von der Art des Parkplatzes, der Anzahl der Stellplätze und dem Budget ab. Hier eine Orientierungshilfe:

    ParkplatztypEmpfohlenes SystemBegründung
    Supermarkt (50+ Plätze)Kamerabasiert (ANPR)Kostenfrei, skalierbar, 24/7-Überwachung
    Wohnanlage (10–50 Plätze)ANPR oder App-MeldungJe nach Problemhäufigkeit; ANPR ab 10 Plätzen sinnvoll
    Arztpraxis (5–20 Plätze)App-Meldung oder ANPRSchnell einsetzbar; bei hoher Frequenz ANPR
    Hotel (20–100 Plätze)Kamerabasiert (ANPR)Gastfreundlich, keine Schranken, Whitelist für Gäste
    Gewerbepark (100+ Plätze)ANPR oder SchrankeJe nach Anforderung: Zufahrtskontrolle vs. Überwachung
    Einzelner MieterparkplatzApp-MeldungSofort einsetzbar, kostenlos, ideal für Einzelplätze
    ParkhausSchrankenanlagePhysische Barriere, Parkgebühren, Zufahrtskontrolle

    Worauf sollten Sie als Parkplatzeigentümer achten?

    Rechtsgrundlage

    Vertragsstrafe muss durch klare Beschilderung und AGB abgesichert sein (BGH Az. XII ZR 277/12)

    DSGVO-Konformität

    Besonders bei Kennzeichenerfassung: Hinweisschilder, DSFA und Löschkonzept erforderlich

    Kosten

    Kamerabasierte Anbieter arbeiten oft kostenfrei. Schranken erfordern hohe Investitionen.

    Skalierbarkeit

    ANPR-Systeme skalieren von 10 bis 5.000+ Plätze. Apps eignen sich für 1–20 Plätze.

    Kundenfreundlichkeit

    Schrankenlose Systeme sind für Parkplatznutzer angenehmer als physische Barrieren.

    Einrichtungszeit

    App: sofort. ANPR: 6–8 Wochen. Schranke: 8–16 Wochen.

    Häufige Fragen zur Parkraumbewirtschaftung

    Bei kamerabasierten Systemen wie PARKcontrol24 ist der Service für Betreiber kostenfrei. Die Refinanzierung erfolgt über Vertragsstrafen. Bei Schrankenanlagen trägt der Betreiber die Investitions- und Wartungskosten.
    Ja. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Parkplatzbetreibers). Voraussetzung ist eine angemessene Beschilderung und ein Datenschutzhinweis vor Ort.
    Der Anbieter ermittelt über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Fahrzeughalter und setzt die Forderung per Mahnverfahren oder Inkasso durch. Bei PARKcontrol24 liegt die Durchsetzungsquote bei 70–80 %.
    Ja. App-basierte Meldungssysteme wie PARKnow ermöglichen eine reaktive Überwachung (Meldung nach Verstoß). Für einzelne Stellplätze ist das oft ausreichend.
    Eine Anzeige bei der Polizei ist in der Regel nicht möglich, da Privatparkplätze nicht dem öffentlichen Verkehrsrecht unterliegen. Stattdessen können Parkplatzeigentümer Vertragsstrafen erheben oder zivilrechtlich vorgehen.
    Der BGH hat Vertragsstrafen von bis zu 30 EUR als angemessen bestätigt (Az. XII ZR 277/12). In der Praxis liegen Vertragsstrafen zwischen 20 und 50 EUR. Höhere Beträge können im Einzelfall unwirksam sein.
    ANPR-Kameras (Automatic Number Plate Recognition) erfassen das Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt. Die Software vergleicht das Kennzeichen mit einer Berechtigungsliste und berechnet die Parkdauer. Bei Verstoß wird automatisch eine Vertragsstrafe ausgelöst.
    Bei PARKcontrol24 dauert die Einrichtung eines kamerabasierten Systems 6–8 Wochen ab Vertragsabschluss. App-basierte Lösungen sind sofort einsetzbar.
    Schrankenanlagen kosten je nach Ausstattung zwischen 10.000 und 50.000 EUR für Installation und Hardware. Hinzu kommen laufende Wartungskosten von ca. 1.000–3.000 EUR pro Jahr.
    Ja. Als Besitzer oder Mieter eines Privatparkplatzes haben Sie nach § 858 und § 1004 BGB das Recht, unbefugt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Die Kosten (150–300 EUR) trägt der Falschparker.
    Nein. Das Ordnungsamt ist nur für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig. Auf privaten Parkflächen muss der Eigentümer selbst aktiv werden – zum Beispiel über Vertragsstrafen oder professionelle Parkraumbewirtschaftung.
    Als Mieter können Sie Falschparker über Apps wie PARKnow melden. Bei wiederholten Verstößen empfiehlt sich ein Hinweisschild mit Verweis auf Vertragsstrafen. PARKcontrol24 stellt nach 3 erfolgreichen Meldungen ein kostenloses Schild bereit.
    Wenn Ihre private Einfahrt blockiert wird, können Sie den Falschparker abschleppen lassen (§ 858 BGB). Alternativ melden Sie den Vorfall über PARKcontrol24 – kostenlos und in 30 Sekunden. Langfristig hilft ein Hinweisschild mit Vertragsstrafenregelung.
    Es werden ausschließlich das Kennzeichen, der Zeitpunkt der Ein-/Ausfahrt und ggf. ein Foto des Fahrzeugs gespeichert. Die Daten werden nach Abschluss des Vorgangs gemäß DSGVO gelöscht. Personenbezogene Daten werden nur bei einem Verstoß über das KBA ermittelt.

    Die schnellste Art,
    Falschparker zu melden

    Schnell, übersichtlich und jederzeit – direkt vom Smartphone.

    • Vorgänge rechtssicher melden
    • Status jederzeit einsehen
    • In unter 30 Sekunden melden
    App Store
    Google Play

    Kostenlos für iOS & Android

    ParkControl24 App - Kennzeichen scannen
    Jetzt melden
    ParkControl24 Dashboard - Meldung erstellen