Falschparker auf dem eigenen Grundstück sind frustrierend – besonders wenn Polizei und Ordnungsamt nicht helfen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Rechte Sie als Eigentümer oder Mieter eines Privatparkplatzes haben und wie Sie diese durchsetzen.
Ein Privatparkplatz ist ein Parkplatz, der sich im Eigentum einer Privatperson, eines Unternehmens oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet. Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen und Parkplätzen gilt hier nicht die Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern das Zivilrecht (BGB).
Das bedeutet: Das Ordnungsamt kann keine Strafzettel verteilen. Die Polizei greift nur in Ausnahmefällen ein (z. B. bei Nötigung). Der Eigentümer muss selbst aktiv werden.
Wer ohne Berechtigung auf einem fremden Parkplatz parkt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Besitzer hat das Recht, den Störer aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen. Kommt der Fahrer der Aufforderung nicht nach, darf der Besitzer das Fahrzeug abschleppen lassen.
Die Kosten für das Abschleppen (150–300 EUR) kann der Besitzer dem Falschparker in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mieter, die einen Stellplatz angemietet haben.
Bei wiederholtem Falschparken kann der Besitzer einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dieser kann gerichtlich durchgesetzt werden, zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung. Für die Praxis ist dieser Weg allerdings aufwendig und teuer.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.12.2015 (Az. XII ZR 277/12) entschieden: Wer trotz deutlicher Beschilderung unbefugt auf einem Privatparkplatz parkt, stimmt konkludent den ausgehängten Parkbedingungen zu – einschließlich einer Vertragsstrafe.
Voraussetzungen für eine wirksame Vertragsstrafe:
Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann der Fahrzeughalter für die Vertragsstrafe herangezogen werden. Die Halterdaten werden über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemäß § 39 Abs. 1 StVG ermittelt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse – das bei der Durchsetzung von Vertragsstrafen gegeben ist.
| Option | Kosten | Wirksamkeit | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Abschleppen lassen | 150–300 EUR (trägt Falschparker) | Sofort | Hoch |
| Vertragsstrafe | 20–50 EUR | Abschreckend | Mittel |
| Digitale Meldung (App) | Kostenlos + bis 50 EUR | 70–80% Erfolg | Minimal |
| Kamerasystem (ANPR) | Kostenfrei für Betreiber | 97% weniger Falschparker | 6–8 Wochen Einrichtung |
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